Hermann Lange, 1330–1387?> (57 år)
- Navn
- Hermann /Lange/
- Fornavne
- Hermann
- Efternavn
- Lange
- Navn
- Hermann /Langen/
- Fornavne
- Hermann
- Efternavn
- Langen
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Født
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Ægteskab
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Erhverv
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Senator i Lübeck
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Bopæl
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Datters fødsel
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Søns fødsel
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Datters fødsel
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Datters fødsel
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Søns fødsel
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Hustrus dødsfald
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Datters dødsfald
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Datters dødsfald
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Søns dødsfald
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Misc
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Note: Epitafie (ehemalige) i St. Jacobi: Epitafie (ehemalige) i St. Jacobi: |
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Død
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Begravelse
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Note: Begravet under sit alter i St. Jacobi jævnfør testamentet. |
| ham selv |
1330–1387
Født: omkring 1330 Død: efter 25. april 1387 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
|---|---|
| hustru |
1340–1376
Født: omkring 1340 — Beckergrube 10, Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1376 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| Ægteskab | Ægteskab — 1371 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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2 år
datter |
1372–1430
Født: omkring 1372 — Mengstrasse 10, Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 1430 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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2 år
søn |
1373–1418
Født: omkring 1373 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: omkring 1418 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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2 år
datter |
1374–1387
Født: omkring 1374 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 25. april 1387 |
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3 år
datter |
1376–1387
Født: omkring 1376 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 25. april 1387 |
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1 år
søn |
1376–1387
Født: omkring 1376 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 25. april 1387 |
| partner’s partner |
1340–1371
Født: før 1340 Død: 1371 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
|---|---|
| hustru |
1340–1376
Født: omkring 1340 — Beckergrube 10, Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1376 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| Ægteskab | Ægteskab — 1364 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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2 år
steddatter |
1365–1418
Født: omkring 1365 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: før 1418 |
| Født | |
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| Ægteskab | |
| Erhverv | |
| Misc | |
| Navn | |
| Navn | |
| Død | |
| Note | |
| Misc |
Epitafie (ehemalige) i St. Jacobi: |
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| Begravelse |
Begravet under sit alter i St. Jacobi jævnfør testamentet. |
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Note
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"Im Namen des Herrn, Amen. Ich, Hermann Langhe, mag ich auch dem Leib nach schwach sein, so bin ich doch im Verstand und Geist gesund. Wenn ich dem Tod zuvorkomme, so ordne ich mein Testament: Erstens gebe ich zum Bau der St. Jakobikirche 10 Mark Lübisch, und ich wähle dort neben meinem Altar den Platz für mein Begräbnis. Ich will, daß irgend ein armer Priester auf dem genannten Altar zehn Jahre hindurch die Messe zelebrieren soll für das Heil meiner Seele und der Seele meiner Frau, gewiß auch für die Seelen meiner Eltern, in gutem Gedenken. Ihm sollen jährlich 10 Mark Lübisch gegeben werden. Ebenso habe ich im Land Fehmarn Einkünfte von drei Mark Lübisch, über die Herr Thomas Morkerke Briefe hat, und diese Einkünfte gebe ich den in der Kirche des seligen Jakob feiernden Priestern, um mit Singen und Glauben zum ewigen Gedächtnis für das Heil der Seele meiner Frau und zum guten Gedenken meiner Seele, Totenämter und Messen für uns, jährlich wiederkehrend, auszuführen abends und morgens. Deshalb sollen dem Herrn Plebanus der genannten Kirche 4 Schilling Lübisch vollständig gegeben werden, und der Rest soll unter die Priester, die abends und morgens bei Totenämtern und Messen anwesend sein werden, gleichmäßig aufgeteilt werden. Ebenso gebe ich den allgemeinen Armen 100 Mark Lübisch, die ihnen in aufgeteilten kleinen und kleinsten Münzen für das Heil meiner Seele ausgezahlt werden sollen. Ebenso gebe ich dem Bruder Detmar an der St.Katharinenkirche 5 Mark Lübisch und jedem Bruder ohne Unterschied 4 Mark Lübisch, damit sie Gott für mich bitten. Ebenso gebe ich Taleken und Beleken, meinen Töchtern, Nonnen bei St.Johannes, ohne Unterschied der beiden, wenn sie aus der Schule kommen, von meinen besseren und verkäuflichen Gütern, 10 Mark Lübisch als Einkünfte auf Lebenszeit. Solange sie noch in die Schule gehen, werden meine Testamentsvollstrecker ihnen geben, was für sie nötig ist. Ebenso vertraue ich meinen Testamentvollstreckern meine Tochter Heleken an, so daß sie dieselbe in ein Kloster geben können oder aber in einen weltlichen Stand, wie es ihnen besser erscheint, es durchzuführen. Wenn sie aber wirklich ins Kloster gegeben würde, dann gebe ich ihr als Auszahlung 10 Mark Lübisch von meinen besseren Gütern auf Lebenszeit. Wenn sie aus der Schule kommt, und in der Zwischenzeit, während sie noch in der Schule ist, sollen meine Testamentsvollstrecker ihr geben, was für sie nötig ist. Wenn aber meine Testamentsvollstrecker sie mit einem Mann verheiraten, dann gebe ich ihr 1000 Mark Lübisch, Diese aber sollen genau abgeteilt und geschieden sein von meinen beweglichen Gütern. Ebenso, wenn Hinso Wattenschede bei meinen Kindern verbleiben will, um für ihr Hab und Gut zu sorgen und sie zu bedenken mit für sie eintretendem Rat, mit der Zustimmung der Testamentsvollstrecker, bis meine Söhne Johannes und Wedekind in die Jahre der Unterscheidung (in die Volljährigkeit) kommen, dann soll ihnen beiden in einem bestimmten Jahr 15 Mark Lübisch zu ihrem eigenen Aufwand gegeben werden, wenn sie aus irgendeinem Grund in meinem Haus nicht bleiben. Ebenso gebe ich Ghese, meiner Magd, meinen besten Rock und mein bestes ländliches Gewand in der Form, wie sie da sind; und mit meinen anderen Kleidungsstücken mögen meine Testamentsvollstrecker machen, was sie wollen. Ebenso will ich, daß was ich auch immer außerhalb meines Testamentes weggeschenkt habe mit Kenntnis meiner zwei oder drei Testamentsvollstrecker, das möge als feststehend und angenommen gehalten werden, als ob es im gegenwärtigen Testament aufgezeichnet wäre. Weiterhin gebe ich alle anderen übrigen Güter, die beweglichen und die unbeweglichen, meinen Söhnen, was immer es sei: die in dem Testament enthalten sind oder in anderen Sachan oder an was für Orten auch immer, von mir noch nicht getrennt oder abgeteilt, in Gestalt der beweglichen Güter, besonders lykevarendehave (= ebenso die bewegliche Habe), welche als mein oben geschriebener Nachlaß aufgeschrieben ist im Bürgerbuch (Niederstadtbuch) von Lübeck. Lykevarendehave (= ebenso bewegliches Gut) soll unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt und von ihnen besessen werden. Diese bestimmten Vorschriften werde ich halten, bis ich sie durch Bekanntmachung widerrufen werde. Als meine Testamentsvollstrecker wähle ich aus: die Herren Zeghebodon Crispin, Thydemann Gheysmar, Peter von Hereke, Wincken Castorp, Gottschalk Ludenschede, Conrad von Alen und Hinso Wattenschede, und will, wenn es geschieht, daß einer von meinen Testamentsvollstreckern stirbt, daß die anderen übereinkommen und einen ihnen geeigneten und passenden Mann anstelle des Verstorbenen wählen. |