Wedekin von Warendorf, 1310–1350?> (40 år)
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- Wedekin von /Warendorf/
- Fornavne
- Wedekin von
- Efternavn
- Warendorf
- Navn
- Wedkind de /Warendorp/
- Fornavne
- Wedkind de
- Efternavn
- Warendorp
- Navn
- Wedekind de /Warendorp/
- Fornavne
- Wedekind de
- Efternavn
- Warendorp
- Navn
- Wendele /Warendorp/
- Fornavne
- Wendele
- Efternavn
- Warendorp
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Født
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Erhverv
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Senator i Lübeck
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Bopæl
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Brors fødsel
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Brors fødsel
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Mors død
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Fars død
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Ægteskab
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Note: Bürgerbuch Lübeck zum jahr 1338: Taleke, die Ehefrau des Wedekind de Warendorpe, tochter des Seghebodo Crispin. |
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Datters fødsel
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Hustrus dødsfald
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Brors dødsfald
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Brors dødsfald
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Misc
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Note: Nebenältere der Jacobi Kirche im Lübeck Nebenältere der Jacobi Kirche im Lübeck
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Brors dødsfald
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Brors dødsfald
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Søsters dødsfald
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Død
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Begravelse
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Note: Begravet i koret - Dort sieht mann sein Bild in eine Messingplatte eingraviert, die seinen Grabstein bedeckt, während die Umschrift bs jetzt kaum entciffern ist: "----- AM DREIHUNDERTSTEN, FÜNFZIGSTEN ------ MONTAG NACH -------DIONYSIUS, DES MÄRTYRERS, STARB DER HERR WED--------ENDORP, CONSUL IN LÜBECK --------------." Hinzugefügt sind auf beiden Seiten Wappen, welche sich von denen, die die übringen Warendorps in unserem Staat benutzen, unterscheiden. Denn anstelle der Vögelchen, die uns dort begegen, ist hier auf rechten Seite ein diagonal aufgehängtes Wehrgehänge, auf beiden Seiten schwarz befiedert und von beiden Seiten durch ein kleineres Wehrgehänge derselben farben zusammengedrängt, alle ist auf goldenen Schild eingefügt. Dieses Wappen kannst du auch im nordlichen Fenster der Jacobikirche, dem Chor zunächst angebracht, sehen. Begravet i koret - Dort sieht mann sein Bild in eine Messingplatte eingraviert, die seinen Grabstein bedeckt, während die Umschrift bs jetzt kaum entciffern ist: "----- AM DREIHUNDERTSTEN, FÜNFZIGSTEN ------ MONTAG NACH -------DIONYSIUS, DES MÄRTYRERS, STARB DER HERR WED--------ENDORP, CONSUL IN LÜBECK --------------." Hinzugefügt sind auf beiden Seiten Wappen, welche sich von denen, die die übringen Warendorps in unserem Staat benutzen, unterscheiden. Denn anstelle der Vögelchen, die uns dort begegen, ist hier auf rechten Seite ein diagonal aufgehängtes Wehrgehänge, auf beiden Seiten schwarz befiedert und von beiden Seiten durch ein kleineres Wehrgehänge derselben farben zusammengedrängt, alle ist auf goldenen Schild eingefügt. Dieses Wappen kannst du auch im nordlichen Fenster der Jacobikirche, dem Chor zunächst angebracht, sehen. Von der Familie von Warendorf B sind zwei Epitaphien des Mittelalters überliefert, die beide jedoch nicht erhalten sind. Der erste ist die Grabplatte des lübeckischen Ratsherrn Wedekin von Warendorf [VI.20], die sich ehemals im Chor vor dem Hochaltar der Jakobikirche befand. Die Steinplatte ist mit Messing belegt und wurde in Flandern — Schule von Tournai — gefertigt, wie dieser in seinem Testament vom 4. Oktober 1350 bestimmte39. Der Mittelteil zeigte die lebensgroße Figur des am 11. Oktober 1350 Verstorbenen mit zum Gebet aneinandergelegten Händen und auf der rechten Seite den von Warendorf’schen BWappenschild. [Anno domini millesimo] tricentesimo quinquagesimo feria secunda post Dyonisij martiris obiit d(omi)n(u)sWed[eke War]endorp, consul Lubicensis [...] Dieser Grabstein wurde am 24. Oktober des Jahres 1642 dem Gottschalk von Wickede infolge Erbteilung zugeschrieben und wird für 1707 durch J. v. Melle bezeugt Eine messingne Grabplatte mit der lebensgrossen Figur des nach der Umschrift 1350 (feria secunda post Dyonisii) Okt. 11 gestorbenen Ratsherrn Wedekin Warendorp war ehemals vor dem Hochaltar eingebettet Lub. Relig., S. 232. Vgl. W. Brehmer, Hans. Geschichtsbl. 1883, S. 24. - Am 24. Oktober 1642 wurde dem Junker Gottschalk v. Wickede infolge Erbteilung »eine Be-grebnissee in S. Jacobi Kirchen für dem hohen Altar im Chor an der Norderseiten . . . sampt den grossen messingen Liechsteine und Brede der Begrebnisse bis an das Fundamente nach der Norderchorthur und dem Piler« zugeschrieben; Stuhl- und Begräbnisbuch K, Bl. 114. |
| far |
1260–1333
Født: omkring 1260 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 1333 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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| mor |
1280–1316
Født: omkring 1280 — Mengstrasse 12, Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1316 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| Ægteskab | Ægteskab — omkring 1300 — |
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1 år
storebror |
1300–1350
Født: omkring 1300 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 1350 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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3 år
storebror |
1302–1350
Født: omkring 1302 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: omkring juli 1350 — Schleswig, Slesvig-Holsten, Tyskland |
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5 år
storesøster |
1306–1350
Født: omkring 1306 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 24. juli 1350 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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5 år
ham selv |
1310–1350
Født: omkring 1310 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 11. oktober 1350 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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5 år
lillebror |
1314–1345
Født: omkring 1314 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 1345 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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3 år
lillebror |
1316–1345
Født: omkring 1316 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1345 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| ham selv |
1310–1350
Født: omkring 1310 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: 11. oktober 1350 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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| hustru |
1324–1340
Født: 1324 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1340 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| Ægteskab | Ægteskab — 1338 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
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3 år
datter |
1340–1376
Født: omkring 1340 — Beckergrube 10, Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland Død: efter 1376 — Lübeck, Schleswig-Holsten, Tyskland |
| Født | |
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| Ægteskab | |
| Erhverv | |
| Bopæl | |
| Navn | |
| Navn | |
| Navn | |
| Død | |
| Begravelse | |
| Note | |
| Ægteskab |
Bürgerbuch Lübeck zum jahr 1338: Taleke, die Ehefrau des Wedekind de Warendorpe, tochter des Seghebodo Crispin. |
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| Misc |
Nebenältere der Jacobi Kirche im Lübeck
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| Begravelse |
Begravet i koret - Dort sieht mann sein Bild in eine Messingplatte eingraviert, die seinen Grabstein bedeckt, während die Umschrift bs jetzt kaum entciffern ist: "----- AM DREIHUNDERTSTEN, FÜNFZIGSTEN ------ MONTAG NACH -------DIONYSIUS, DES MÄRTYRERS, STARB DER HERR WED--------ENDORP, CONSUL IN LÜBECK --------------." Hinzugefügt sind auf beiden Seiten Wappen, welche sich von denen, die die übringen Warendorps in unserem Staat benutzen, unterscheiden. Denn anstelle der Vögelchen, die uns dort begegen, ist hier auf rechten Seite ein diagonal aufgehängtes Wehrgehänge, auf beiden Seiten schwarz befiedert und von beiden Seiten durch ein kleineres Wehrgehänge derselben farben zusammengedrängt, alle ist auf goldenen Schild eingefügt. Dieses Wappen kannst du auch im nordlichen Fenster der Jacobikirche, dem Chor zunächst angebracht, sehen. Von der Familie von Warendorf B sind zwei Epitaphien des Mittelalters überliefert, die beide jedoch nicht erhalten sind. Der erste ist die Grabplatte des lübeckischen Ratsherrn Wedekin von Warendorf [VI.20], die sich ehemals im Chor vor dem Hochaltar der Jakobikirche befand. Die Steinplatte ist mit Messing belegt und wurde in Flandern — Schule von Tournai — gefertigt, wie dieser in seinem Testament vom 4. Oktober 1350 bestimmte39. Der Mittelteil zeigte die lebensgroße Figur des am 11. Oktober 1350 Verstorbenen mit zum Gebet aneinandergelegten Händen und auf der rechten Seite den von Warendorf’schen BWappenschild. [Anno domini millesimo] tricentesimo quinquagesimo feria secunda post Dyonisij martiris obiit d(omi)n(u)sWed[eke War]endorp, consul Lubicensis [...] Dieser Grabstein wurde am 24. Oktober des Jahres 1642 dem Gottschalk von Wickede infolge Erbteilung zugeschrieben und wird für 1707 durch J. v. Melle bezeugt Eine messingne Grabplatte mit der lebensgrossen Figur des nach der Umschrift 1350 (feria secunda post Dyonisii) Okt. 11 gestorbenen Ratsherrn Wedekin Warendorp war ehemals vor dem Hochaltar eingebettet Lub. Relig., S. 232. Vgl. W. Brehmer, Hans. Geschichtsbl. 1883, S. 24. - Am 24. Oktober 1642 wurde dem Junker Gottschalk v. Wickede infolge Erbteilung »eine Be-grebnissee in S. Jacobi Kirchen für dem hohen Altar im Chor an der Norderseiten . . . sampt den grossen messingen Liechsteine und Brede der Begrebnisse bis an das Fundamente nach der Norderchorthur und dem Piler« zugeschrieben; Stuhl- und Begräbnisbuch K, Bl. 114. |
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Note
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"Im Namen des Herrn, Amen. Ich, Wedekind Warendorp, meines Verstandes und der Vernunft mächtig, es mag sein, schwach am Körper. Wenn ich dem Tod zuvorgekommen sein werde, so mache ich mein Testament: Zuerst gebe ich meiner Tochter mein ganzes Erbe, das das "Erbe eines Verstorbenen" genannt wird; wenn sie etwas von den Kleinodien, vom Hausrat oder andere Sachen haben will, dann soll es ihr auf dem besseren Markt als auf irgend einem anderen verkauft werden. Ebenso gebe ich an die Predigerbrüder 12 Mark, daß sie für mein Gedenken öffentlich am Lesepult für mich durch zwei Jahre beten sollen. Ebenso gebe ich den niederen Brüdern 2 Mark für das durch zwei Jahre währende öffentliche Gedenken. Und ebenso gebe ich 8 Mark zum Aufbau. (Dazu bemerkt der Verfasser: Wie verschieden der Wert der Lübeckschen Mark von dem heutigen war, das lehrt eine noch nicht herausgegebene Dissertation von V. C1. Sperling, Rechtsgelehrter und Ratgeber in Dänemark, uns sehr befreundet. Siehe die neue Literatur M.B.u.S. 1698, Seite 4'I. Inzwischen ist anzumerken, daß ungefähr im Jahre 1350 eine Mark gleich elf Denaren der heutigen Mark gegolten haben. Das habe ich aus einem Dokument des Jahres 1351 gelernt, daß 200 Mark Silber, - das sind 4800 heutige Lübsche Mark - 450 Mark in Denaren gelten sollen.) Ebenso gebe ich dem Heiligen Geist 10 Mark in Denaren und den Kaplanen dort 2 Mark für das öffentliche Gedenken. Den Kranken gebe ich mein Bett, in dem ich liege mit den Polstern, so wie es ist. Ebenso gebe ich den Nonnen des Seligen Johannes 20 Mark, damit sie in ihren stillen Messen Gebete für mich mit einfließen lassen. Ebenso gebe ich zum Aufbau von St. Ae-gidien 4 Mark und für das Meiner-Gedenken durch zwei Jahre 2 Mark. Ebenso gebe ich der Kirche des Seligen Georg 5 Mark, den Kranken gebe ich 15 Mark, damit sie bei ihren stillen Messen für mich beten. Ebenso gebe ich den Kranken ein besseres Bett und 2 mittelmäßige. Zum Aufbau des Seligen Nikolaus gebe ich 4 Mark. Zum Aufbau des Seligen Petrus 5 Mark. Zum Aufbau der Seligen Jungfrau Maria gebe ich 10 Mark, den Kaplanen dort 4 Mark für, das Gedenken meiner für 3 Jahre an einzelnen Tagen. Für St. Cle-mens 3 Mark, für St. Jacobus, wo ich im Chor meine Grabstelle auswähle, gebe ich 25 Mark und ein Fell von verschiedener Arbeit für die Kapelle der Kirche mit einem feinen Leinentuch. Wenn aber im Chor mein Begräbnis unmöglich ist, gebe ich da nicht 12 Mark, sondern zum Gedenken meiner für 2 Jahre 2 Mark. Ebenso gebe ich jedem Convent in Lübeck 4 Mark. Ebenso gebe ich den Hospitälern in Dassow (Mecklenburg), Gronau, Travemünde und Schwartau jedem 3 Mark. Ebenso Gheseken de Revele und ihrer Schwester im Convent jeder 3 Mark. Ebenso Gheseken de Revele im Kloster des Seligen Johannes 4 Mark. Ebenso ist anzumerken, daß Marquard de Zagenze meinem Bruder Hermann und mir mit 300 Mark dänisch verbindlich gemacht worden ist in Stralsund, mit 12 Mark Einkünften von seinem Haus, von welchen er nichts eingelöst hat; über dies hinaus betragen meine Einkünfte aus dem mittleren Teil nur 100 dänische Mark. Ich will also, daß durch den Herrn Thid.de Warendorpe, unter Beratung mit meinen Testamentsvollstreckern, mein Anteil an meine notleidende Freunde in Tanglyn ausgezahlt wird, und wenn sie gestorben sind, dann soll das Geld für die Armen Verwendung finden. Ebenso gebe ich dem Arnold de Bardewich alles jenes, was ihm von der Salzpfanne namens der Mutter zukommen kann, und mit diesen 10 Mark Ausgabe soll er dauernd im Haus des Bertram de Molne in Vithusen wohnen. Ebenso bestimme ich das, was mir meine Schwester Elisabeth von der Salzpfanne gegeben hat, für ihre Kinder. Ebenso bestimme ich für meine genannte Schwester 200 Mark zur Gründung einer dauernden Vikarie, für welche ich 300 Mark hinzugebe. Damit eine dauernde Vikarie entstehen wird, sollen die Kosten durch meine Tochter und die Kinder meiner Schwester Elisabeth aufgebracht werden; diese Vikarie hatte zuerst Arnold Bardewich inne, und die Vikarie, welche er gegenwärtig innehat, wird er für Herrn Johannes von Alen freimachen, wenn es meinen Testamentsvollstreckern gefallen wird. Ebenso gebe ich dem Herrn Thid.de Warendorpe meine Salzpfanne und mein großes Bad und zwei Weinfässer aus Silber und seiner Tochter einen Rubin mit einer kleineren Mantelschnur. Ebenso gebe ich dem Herrn Johannes de Alen 10 Mark und 4 Mark jährliche Einnahmen auf Lebenszeit, welche er haben wird, sei es, daß ihm etwas von den Einkünften geschuldet wird, sei es nicht; nach seinem Tod sollen sie in ein Almosen umgewandelt werden. Ebenso gebe ich als allgemeines Almosen 100 Mark. Ebenso gebe ich Volrad, meinem Mitschüler, 10 dänische Mark. Ebenso gebe ich Otto jenes, was in meinem Namen in der Handelsgesellschaft steht; wenn 20 Mark nicht reichen, dann möge ihm sein Mangel aufgefüllt werden. Ebenso gebe ich Heinrich Voos jenes, was da in meinem Namen in der Handelsgesellschaft steht; und wenn die, die 20 Mark erhalten haben, gestorben sein werden, möge alles seinem Bruder gegeben werden. Von da an wird sein Bruder 5 Mark haben. Ebenso gebe ich meiner Magd Ghesa 5 Mark, Taleken 10 Mark, damit sie hinzulernt. Albert, dem Koch, 3 Mark, Thidemann 24 s. (Schilling), und sie, die Vorgenannten, werden das über ihren Lohn hinaus bekommen. Ebenso gebe ich Drudeken 10 Mark, der Frau, die auf mich aufpasst, 4 Mark, Lambert de Revele 10 Mark, Sassen 5 Mark. Ebenso will ich, daß ein guter Stein, in Flandern bearbeitet, auf mein Grab kommt, und ein Stein für 20 Mark soll auf das Grab meines Bruders, des Bischofs von Schleswig, gelegt werden. Ebenso dem Herrn Johann Luneborch 2 Mark. Meinem Beichtvater 3 Mark. Ebenso Herrn Johannes Woltbeken 20 Mark. Und jedem Testamentsvollstrecker gebe ich 10 Mark. Ebenso will ich, daß meine Verwalter über meine Siegelringe und gewiße andere besondere Dinge verfügen, je nach dem, was in den Heften über die Siegelringe geschrieben steht und was im Rechnungsbuch enthalten ist. Die übrigen Kleinodien, Hausrat und gute Dinge, sollen nach dem Rat meiner Testamentsverwalter zum Gebrauch meiner notleidenden Freunde und anderer Armen verwendet werden. Dies alles werde ich halten, bis ich es vor einem Notar widerrufen würde. Als meine Verwalter setze ich ein: die Herren Heinrich Papen, Thidemann Warendorp, Segheband Crispin, Johannes Wittenborch, Ratsherren, und Eberhard Clingenberch; - wenn er nicht teilnehmen kann, dann soll sein Bruder Johannes den Platz ausfüllen. Zeugen sind die Ratsherren Nikolaus Steneke und Hermann de Wickede. |