Hermann Kruse, 13711441 (70 år)

Navn
Hermann /Kruse/
Fornavne
Hermann
Efternavn
Kruse
Født
Erhverv
ratsherr
Farfars død
Farmors død
Misc
1399 (28 år)
Note: Bürger und Salzpächter in Lüneburg 1399
Ægteskab
omkring 1405 (34 år)
Note: Um 1405 hatte er Windel Köler geheiratet
Datters fødsel
Søns fødsel
Søns fødsel
Søns fødsel
Misc
Note: Hermann Kruse wurde 1414 Rats-herr in Lüneburg
Datters fødsel
Misc
1416 (45 år)
Note: 1416 Kämmerer im Lüneburg
Datters fødsel
Misc
Note: Dezember 1420. Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried Tzerstede, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rubow, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von Melbeck derJüngere bezeugen in diesem Schreiben, daß Herr Hinrich Viskule, vormaliger Bürgermeister unserer Stadt, Nikolaus Semmelbecker und Johannes Boltzen, Sohn Conrad, der einst Mitglied unseres Rates war, die die volle Vollmacht zu dem unten geschriebenen haben, im Namen und anstelle von Hinrich Viskule, dem Sohn des vorbesagten Hinrich und seiner Frau Beke, der Schwester des vorerwähnten Johannes Boltzen, für eine gewisse und ihnen gänzlich bezahlte Geldsumme dem oben unter uns genannten Hermann Kruse oder jeman dem, der mit dessen Willengegenwärtiges Schreiben hat, die Verfügungsgewalt über den vierten Teil der linken Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing in der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Zinsen und Erträgen, nach Eigentumsrecht ständig zu besitzen oder mit ihr nach Belieben zuverfahren, verkauft und gerichtlich zugewiesen haben, unter völligem Vorbehalt des Rechts unserer Stadt in den vorgeschickten Dingen. Außerdem haben wir, die vor erwähnten Verkäufer anerkannt, daß die Knaben des seligen Siegfried Hoyke, die bisher ein Viertel der vorbesagten Pfanne hatten, ein Schreiben über die halbe Pfanne Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing, von der das vorbesagte Viertelverkauft worden ist, erhalten. Dieses Schreiben über diesen Verkauf und Kauf braucht nicht ins Vorurteil zu gehen. Jedoch verpflichten sie sich, den vorbesagten Hermann Kruse oder den, der den gegenwärtigen Brief nach seinem Willen hat, von irgend welchen Schäden, wenn solcheüber diese Dinge entstehen, ganz und gar zu befreien. Gegenden im eintausenvierhundertzwanzigsten Jahr des Herrn, am drittnächsten Feiertag nach dem Fest der Empfängnis der seligen Jungfrau Maria, nach dem das Siegel unserer Stadt zum Zeugnis alles vorangeschickten dem Gegenwärtigen angehängt ist.
  1. Dezember 1420. Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried Tzerstede, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rubow, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von Melbeck derJüngere bezeugen in diesem Schreiben, daß Herr Hinrich Viskule, vormaliger Bürgermeister unserer Stadt, Nikolaus Semmelbecker und Johannes Boltzen, Sohn Conrad, der einst Mitglied unseres Rates war, die die volle Vollmacht zu dem unten geschriebenen haben, im Namen und anstelle von Hinrich Viskule, dem Sohn des vorbesagten Hinrich und seiner Frau Beke, der Schwester des vorerwähnten Johannes Boltzen, für eine gewisse und ihnen gänzlich bezahlte Geldsumme dem oben unter uns genannten Hermann Kruse oder jeman dem, der mit dessen Willengegenwärtiges Schreiben hat, die Verfügungsgewalt über den vierten Teil der linken Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing in der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Zinsen und Erträgen, nach Eigentumsrecht ständig zu besitzen oder mit ihr nach Belieben zuverfahren, verkauft und gerichtlich zugewiesen haben, unter völligem Vorbehalt des Rechts unserer Stadt in den vorgeschickten Dingen. Außerdem haben wir, die vor erwähnten Verkäufer anerkannt, daß die Knaben des seligen Siegfried Hoyke, die bisher ein Viertel der vorbesagten Pfanne hatten, ein Schreiben über die halbe Pfanne Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing, von der das vorbesagte Viertelverkauft worden ist, erhalten. Dieses Schreiben über diesen Verkauf und Kauf braucht nicht ins Vorurteil zu gehen. Jedoch verpflichten sie sich, den vorbesagten Hermann Kruse oder den, der den gegenwärtigen Brief nach seinem Willen hat, von irgend welchen Schäden, wenn solcheüber diese Dinge entstehen, ganz und gar zu befreien. Gegenden im eintausenvierhundertzwanzigsten Jahr des Herrn, am drittnächsten Feiertag nach dem Fest der Empfängnis der seligen Jungfrau Maria, nach dem das Siegel unserer Stadt zum Zeugnis alles vorangeschickten dem Gegenwärtigen angehängt ist.
    (Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)
Fars død
Note: Er ist 1421 oder früher gestorben.
Misc
Note: 17.12.1422. Wir, die Ratsherren der Bürgerschaft Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von der Möhlen derJüngere, bekennen mit diesen Schriften, daß der ehrenwerte Mann, HerrJohannes Basedow, Prebyter, Gottfried von Tzerstedt, oben unter unsgenannt, Johannes Abbenborg, Hinrich Rawen und Hinrich Hoyemann,unsere Bürger, Testamentsvollstrecker unseres früheren Mitbürgers Kerstian Hoyemanns, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen völlig ausbezahlt wurde, dem ebenfalls oben benannten Hermann Kruse und seinen Erben oder, der mit seinem Willen diesen Brief haben wird, die Verfügungsgewalt über die Hälfte der linken Guncpanne des Hauses Volkerdinge neben Boving im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen Ergebnissen und Erzeugnissen nach Eigentumsrecht für dauernd zu besitzen, verkauft und rechtlich angewiesen hat, oder damitzu machen, was er will, wobei jedoch das Recht unserer Stadt anvorgenannten Dingen völlig gewahrt bleibt. Gegeben imein tausendvierhundertzweiundzwanzigsten Jahr des Herrn, amfünfnächsten Tag vor dem Fest des seligen Apostels Thomas, unterAnhängung unseres Stadtsiegels zum Zeugnis der vorgenannten Dinge fürdie Anwesenden.

17.12.1422. Wir, die Ratsherren der Bürgerschaft Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von der Möhlen derJüngere, bekennen mit diesen Schriften, daß der ehrenwerte Mann, HerrJohannes Basedow, Prebyter, Gottfried von Tzerstedt, oben unter unsgenannt, Johannes Abbenborg, Hinrich Rawen und Hinrich Hoyemann,unsere Bürger, Testamentsvollstrecker unseres früheren Mitbürgers Kerstian Hoyemanns, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen völlig ausbezahlt wurde, dem ebenfalls oben benannten Hermann Kruse und seinen Erben oder, der mit seinem Willen diesen Brief haben wird, die Verfügungsgewalt über die Hälfte der linken Guncpanne des Hauses Volkerdinge neben Boving im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen Ergebnissen und Erzeugnissen nach Eigentumsrecht für dauernd zu besitzen, verkauft und rechtlich angewiesen hat, oder damitzu machen, was er will, wobei jedoch das Recht unserer Stadt anvorgenannten Dingen völlig gewahrt bleibt. Gegeben imein tausendvierhundertzweiundzwanzigsten Jahr des Herrn, amfünfnächsten Tag vor dem Fest des seligen Apostels Thomas, unterAnhängung unseres Stadtsiegels zum Zeugnis der vorgenannten Dinge fürdie Anwesenden.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Misc
Note: 22.04.1423 Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Viskule, Heinric hBere, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Friedrich Hogeherte, Wulf Wittik, Johannes Schermbeck, Erich Giese und Heinrich Hoyemann bekennen in diesem Schreiben, daß der oben unter uns genannte Herr Heinrich Viskule für eine bestimmte und angemessene Geldsumme, die ihm völlig ausbezahlt wurde, mit Zustimmung aller, denen daran gelegen ist, demebenfalls oben genannten Hermann Kruse und seinen Erben die Verfügungsgewalt über ein Viertel der linken Guncpanne des Hauses zu Ober-Dorntzing auf der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Renten und Erzeugnissen verkauft und rechtlich zugewiesenhat, zu erbrechtlichem Besitz. Und die vorbesagte Herrschaft über ein Viertel der Pfanne hat vorbesagter Herr Heinrich von den Ehren werten Hamburger Bürgern, Hern Prokonsul Heinrich von Berg, Konrad Möler und Johann Nanne, den Vormündern von Albert und Elisabeth, den Kindern des Siegfried Hoyke, im Jahr des Herrn 1423, am Sonntag Latäre, rechtmäßig erworben, was, wie wir gesehen haben, aus bestimmten darüber angefertigten Schriftstücken des Näheren hervorgeht. Gegeben im tausendvierhundertdreiundzwanzigsten Jahr des Herrn, am fünften Tagvor dem Sonntag Jubilate, wobei zum Zeugnis der vorerwähnten Dinge dasSiegel unserer Stadt an Vorliegendes angehängt wurde.

22.04.1423 Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Viskule, Heinric hBere, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Friedrich Hogeherte, Wulf Wittik, Johannes Schermbeck, Erich Giese und Heinrich Hoyemann bekennen in diesem Schreiben, daß der oben unter uns genannte Herr Heinrich Viskule für eine bestimmte und angemessene Geldsumme, die ihm völlig ausbezahlt wurde, mit Zustimmung aller, denen daran gelegen ist, demebenfalls oben genannten Hermann Kruse und seinen Erben die Verfügungsgewalt über ein Viertel der linken Guncpanne des Hauses zu Ober-Dorntzing auf der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Renten und Erzeugnissen verkauft und rechtlich zugewiesenhat, zu erbrechtlichem Besitz. Und die vorbesagte Herrschaft über ein Viertel der Pfanne hat vorbesagter Herr Heinrich von den Ehren werten Hamburger Bürgern, Hern Prokonsul Heinrich von Berg, Konrad Möler und Johann Nanne, den Vormündern von Albert und Elisabeth, den Kindern des Siegfried Hoyke, im Jahr des Herrn 1423, am Sonntag Latäre, rechtmäßig erworben, was, wie wir gesehen haben, aus bestimmten darüber angefertigten Schriftstücken des Näheren hervorgeht. Gegeben im tausendvierhundertdreiundzwanzigsten Jahr des Herrn, am fünften Tagvor dem Sonntag Jubilate, wobei zum Zeugnis der vorerwähnten Dinge dasSiegel unserer Stadt an Vorliegendes angehängt wurde.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Misc
22. juli 1423 (52 år)
Note: 22.07.1423. Ich Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daß ich mit Zustimmung all meiner Erben, die das angehen mag. den Geistlichen, dem Herrn Abt Johann, dem Herrn Prior Nikolaus und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern, für eine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt worden ist, die Herrschaft über eine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, in dem Haus Volkerdinge bei Bovinge auf der Saline Lüneburf mit aller Rente,Zubehör und Rechten verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, denich ihnen auch mit dieser Urkunde anvertraue. Und wir Hartwig Rese,Erich Giese, Ratsherren zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß diesesvor uns ausgehandelt und geschehen ist, und haben, um dieses zubezeugen, auf ihrer beider Bitte hin unser Siegel an diesen Briefgehängt. Der ist gegeben nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre,danach im dreiundzwanzigsten Jahr, am Tag der Heiligen MariaMagdalena.
Misc
13. maj 1424 (53 år)
Note: 13.5.1424: Wir Bruder Hermann, Abt, und der ganze Konvent zu Loccum, bekennen öffentlich in diesem Briefe für jedermann, daß wir von dem frommen vorsichtigen Manne, Herrn Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, einhundertsechzig gute, vollgewichtige rheinische Gulden empfangen haben, die wir zu weiterem Nutzen und Besserung unseres Klosters bestimmt haben. Dafür haben wir ihm und dem, der nach seinem Willen diesen Brief in Händen hat, verkauft und verkauften ihm Kraft dieses Briefes eines redlichen, festen, ständigen Kaufes, eineinhalb Mark feinen Silbers an jährlichem Zins, den wir alle Jahre auf der Saline zu Lüneburg nach Ausweis der Briefe haben, die wir von dem Rat daselbst darüber haben und in lateinischen Worten also lauten:

13.5.1424: Wir Bruder Hermann, Abt, und der ganze Konvent zu Loccum, bekennen öffentlich in diesem Briefe für jedermann, daß wir von dem frommen vorsichtigen Manne, Herrn Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, einhundertsechzig gute, vollgewichtige rheinische Gulden empfangen haben, die wir zu weiterem Nutzen und Besserung unseres Klosters bestimmt haben. Dafür haben wir ihm und dem, der nach seinem Willen diesen Brief in Händen hat, verkauft und verkauften ihm Kraft dieses Briefes eines redlichen, festen, ständigen Kaufes, eineinhalb Mark feinen Silbers an jährlichem Zins, den wir alle Jahre auf der Saline zu Lüneburg nach Ausweis der Briefe haben, die wir von dem Rat daselbst darüber haben und in lateinischen Worten also lauten:

Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Hermann Hut, Gerbert Om,Nikolaus Garlop, Hartwig von der Sülten, Johannes Garlop, KonradSegehardi, Hinrich Miles, Leonard Lange, Johannes von Neetze, JohannesBeve, Hinrich Viskule bekennen kraft des Vorliegenden öffentlich, daßder besondere Herr Nikolaus, Presbyter des Johann Bertold, vongöttlichem Instinkt inspiriert, dem Abt, dem Prior und dem ganzen Konvent des Zisterzienserklosters Mindener Diözese in Loccum zum Heilseiner Seele und seiner Eltern die jährlichen Zinsen von eineinhalb Mark reinen Silbers in seinem Herrschaftsbereich Udinge an derWechpanne zur rechten Hand in der Saline Lüneburg zu dauerndem Zinsgeschenkt hat. Von diesen soll das Gedächtnis an ihn und seine Elternin besagtem Kloster ständig gehalten werden, und zwar auf diese Weise,daß zur Zeit des Jahrgedächtnisses des besagten Herrn Nikolaus imRefektorium besagten Klosters den Herren des besagten Konvents einDienst geschehe, entsprechend dem, wie er aus vorbesagten Zinsenreichlicher gestaltet werden kann. Wenn aber, was ferne sei, glaublichin Erfahrung gebracht wurde, daß die besagten Abt, Prior und ganzerKonvent des besagten Klosters die besagten Zinsen nicht zu dendargebotenen Zwecken verwendeten, dann sollen die Vollstrecker seinesTestaments und seine Erben und die, denen es jene durch Nachfolgeüberlassen haben, die Vollmacht haben, die besagten Zinsen zum Nutzender Armen zu verwenden, bis die besagten Zinsen zu den vorgenanntenZwecken wirklich und tatsächlich angewendet werden. Zu deutlichemZeugnis von alledem ist dem vorliegenden unser Siegel angehängtworden. Gegeben im Jahre des Herrn 1349, am Tag des seilgen,ruhmreichen Apostels Thomas.

Wir Abt und ober geschriebener Konvent und unsere Nachfolger wollenund sollen dem obengenannten Herrn Hermann und dem, der nach seinem Willen diesen Brief in Händen hält, die Rechte dieses Kaufes und jährlichen Zins wahren, wann immer das nötig ist. Diesen obengeschriebenen Zins mögen sie alle Jahr anfordern, empfaangen und zu ihrem nutzen kehren ohne Hinderung und Widerspruch jemandes von unseretwegen. Doch haben wir uns und unseren Nachfolgern die Vollmachtvorbehalten, daß wir diesen obengeschriebenen jährlichen Zins alle Jahr von und für die vorgenannten einhundert sechzig Guldel wiederkaufen dürfen, wenn wir das ein Viertel Jahr vorher ankündig enlassen, und wenn dies abgelaufen ist, sollen wir ihnen ihr obengeschriebenes Geld in einer Summe wiedergeben, ohne Hinderung oder Verzug, und so sollen sie uns diesen Brief wieder überantworten und zu unserem jährlichen Zins wieder erstatten, ohne jedweder Hindernisse oder Einwand. Alle diese oben geschriebenen Stücke und jeweils besonders versprechen wir Abt Hermann und obenbeschriebener Konvent dem vorgenannten Herrn Hermann Kruse und dem, der mit seinem Willendiesen Brief in Händen hält, in guter Treue ohne List zu halten. Und zum Bekenntnis dessen haben wir, Abt und oben geschriebener Konvent,unser Siegel unten an diesen Brief angehängt. Gegeben nach der Geburtunseres Herrn Christus im tausendvierhundertvierundzwanzigsten Jahr,am Tage des St. Servatius, des heiligen Bischofs.

Misc
28. juli 1424 (53 år)
Note: 28.07.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daß ich mit Erlaubnis all meiner Erben, die das anrühren mag, den gesitlichen Leuten Herrn Johann, Abt, Herrn Nikolaus, Prior, und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern füreine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt ist, die Herrschaft übereine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, im Haus zuOber-Dorntzing auf der Saline zu Lüneburg mit aller Rente, Rechten undZubehör, wie ich sie von Herrn Viskulen zu zwei Zeiten gekauft hatte,verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich auch mitdiesem Brief überantworte, und ich habe mein Insiegel unten an diesenBrief gehängt. Der gegeben wurde nach Gottes Geburt vierzehnhundertJahre dar nach im vierundzwanzigsten Jahre, am Tage des heiligenPantalion, des Märtyrers.
Misc
6. december 1424 (53 år)
Note: 06.12.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daß ich mit Vollmacht all meiner Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Hinrik und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern eineinhalb Mark feinenSilbers jährlichen Zinses verkauft habe, die mir die geistlichenLeute, der Abt und der ganze Konvent des Klosters Loccum auf der Saline zu Lüneburg in und mit ihrem besiegelten Brief verbrieft und verkauft haben, den ich auch mit diesem Brief den vorgenannten Herren zu Scharnebeck mit allen Rechten überantwortet habe, und zum Zeugnisdessen habe ich mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen und Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns gehandelt und geschehen ist und haben zum Zeugnis dessen um ihrer beider Bitte willen unser Siegel wohlweislich mit an diesen Brief gehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre und danach im vierundzwanzigsten Jahre am Tag des Nikolaus, des heiligen Bischofs.

06.12.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daß ich mit Vollmacht all meiner Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Hinrik und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern eineinhalb Mark feinenSilbers jährlichen Zinses verkauft habe, die mir die geistlichenLeute, der Abt und der ganze Konvent des Klosters Loccum auf der Saline zu Lüneburg in und mit ihrem besiegelten Brief verbrieft und verkauft haben, den ich auch mit diesem Brief den vorgenannten Herren zu Scharnebeck mit allen Rechten überantwortet habe, und zum Zeugnisdessen habe ich mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen und Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns gehandelt und geschehen ist und haben zum Zeugnis dessen um ihrer beider Bitte willen unser Siegel wohlweislich mit an diesen Brief gehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre und danach im vierundzwanzigsten Jahre am Tag des Nikolaus, des heiligen Bischofs.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Mors død
Note: Margarethe von Wittingen, erwähnt 1426,
Misc
9. juli 1429 (58 år)
Note: 09.07.1429: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Bere, Nikolaus Gronehagen, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver,Johannes Schermbeck, Erik Giese und Heinrich Hoyemann bekennen indiesem Schreiben, daß die oben unter uns aufgezählten Gottfried von Tzerstedt und Albert Elvers sowie unsere Bürger Ludekin Schuhmacher und Hinrich Sengestake, die hierzu völlige Vollmacht haben, dem ebenfalls oben unter uns genannten Hermann Kruse oder dem, der diesen Brief vorweist, den er mit seinem Willen besitzt, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen vollständig ausgezahlt wurde, die Verfügung über die Hälfte der rechten Wechpanne des Hauses Honover im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Zinsen undEinkünften verkauft und rechtlich überlassen habe, zu ständigemerbrechtlichem Besitz, jedoch unte immer währender Wahrung des Rechtes unserer Stadt. Gegeben im vierzehnhundertneunundzwanzigsten Jahr des Herrn am achten Tag der Heimsuchung der seligen Jungfrau Maria, unterAnhängen des Siegels unserer Stadt zum Zeugnis für das Vorliegende

09.07.1429: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Bere, Nikolaus Gronehagen, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver,Johannes Schermbeck, Erik Giese und Heinrich Hoyemann bekennen indiesem Schreiben, daß die oben unter uns aufgezählten Gottfried von Tzerstedt und Albert Elvers sowie unsere Bürger Ludekin Schuhmacher und Hinrich Sengestake, die hierzu völlige Vollmacht haben, dem ebenfalls oben unter uns genannten Hermann Kruse oder dem, der diesen Brief vorweist, den er mit seinem Willen besitzt, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen vollständig ausgezahlt wurde, die Verfügung über die Hälfte der rechten Wechpanne des Hauses Honover im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Zinsen undEinkünften verkauft und rechtlich überlassen habe, zu ständigemerbrechtlichem Besitz, jedoch unte immer währender Wahrung des Rechtes unserer Stadt. Gegeben im vierzehnhundertneunundzwanzigsten Jahr des Herrn am achten Tag der Heimsuchung der seligen Jungfrau Maria, unterAnhängen des Siegels unserer Stadt zum Zeugnis für das Vorliegende
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Misc
15. maj 1430 (59 år)
Note: 15.05.1430: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daß ich mit Vollmacht von all meinen Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Reinhard und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern die Verfügung über eine halbe Pfanne, die die vordere Wechpanne heißt, in dem Haus zu Honover auf der Saline zu Lüneburg mit allem Ertrag, Zubehör und Rechten verkauft habe, wie ich sie von den Vormündern von Ludeke von Hagens Kindern, Herrn Godeke Tzerstedt, Herrn Albert Elver, Ratsherren zu Lüneburg, Ludeke Schuhmacher und Hinrich Sengestake, Bürgern daselbst, gekauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich mit diesem meinem Brief vereine und überantworte, und habe dies mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen, Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns verhandelt und geschehen ist, und haben dem zum Zeugnis um ihrer beiden Bitten willen unsere Siegel wohl weislich mit an diesen Briefgehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhunderf Jahredanach, im dreißigsten Jahr, des Monats nach Kantate.

15.05.1430: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daß ich mit Vollmacht von all meinen Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Reinhard und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern die Verfügung über eine halbe Pfanne, die die vordere Wechpanne heißt, in dem Haus zu Honover auf der Saline zu Lüneburg mit allem Ertrag, Zubehör und Rechten verkauft habe, wie ich sie von den Vormündern von Ludeke von Hagens Kindern, Herrn Godeke Tzerstedt, Herrn Albert Elver, Ratsherren zu Lüneburg, Ludeke Schuhmacher und Hinrich Sengestake, Bürgern daselbst, gekauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich mit diesem meinem Brief vereine und überantworte, und habe dies mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen, Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns verhandelt und geschehen ist, und haben dem zum Zeugnis um ihrer beiden Bitten willen unsere Siegel wohl weislich mit an diesen Briefgehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhunderf Jahredanach, im dreißigsten Jahr, des Monats nach Kantate.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Datters ægteskab
Note: Zwischen 1425 und 1430 hat sie Dietrich II von Düsterhop gehei-ratet
Søns ægteskab
omkring 1430 (59 år)
Note: Er war zweimal verheiratet, in erster Ehe mit Alheid Döring.
Erhverv
Sülfmeister
1432 (61 år)
Erhverv
Bürgermeister
1436 (65 år)
Hustrus dødsfald
Note: begr.bei St.Johannes
Hustrus begravelse
Note: Sie starb am 07.09.1438 und ist auf dem Friedhof der St.Johanniskirche in Lüneburg begraben.
Misc
Note: 1439 bekam der das jus patronatus der Vikarie IV St.Catharinae bei der St. Johanniskirche
Søns ægteskab
Datters ægteskab
Datters ægteskab
Datters dødsfald
Datters dødsfald
Misc
Note: Bürger und Salzsieder Lüneburg, 1382 ??? Mitglied der Krämerinnung, Patron des Vicariats St. Cath. Und St. Joh., 1414 Ratsherr in Lüneburg, 1416 Kämmerer, 1422 Vorsteher der Johanniskirche, 1432 Sülfmeister, 1436 Bürgermeister
Død
Note: Grabmonument bei St. Johannis, zerstört
Begravelse
Note: Die folgende hand-schriftliche Aufzeichnung findet sich im Stadtarchiv Braunschweig:

Die folgende hand-schriftliche Aufzeichnung findet sich im Stadtarchiv Braunschweig:
„Monument auf dem Johannis Kirchhof. Anna Dni 1441 in vigilia sancti Andre ob. Ms.Hermanns Cruse. ....in Luneborrk er prv.es Anns Dni. 1438 in vigila nativitat Marie okkb.. Windele uxor eins. orate denum pro ex.“

Familie med forældre
far
13451421
Født: omkring 1345Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: før 1421Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
mor
13501426
Født: omkring 1350Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: efter 1426Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Ægteskab Ægteskabomkring 1370
2 år
ham selv
13711441
Født: omkring 1371Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: 29. november 1441Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Familie med Windel Köhler
ham selv
13711441
Født: omkring 1371Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: 29. november 1441Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
hustru
13851438
Født: omkring 1385Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: 7. september 1438Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Ægteskab Ægteskabomkring 1405
2 år
datter
14061457
Født: omkring 1406Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: omkring 1457Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
3 år
søn
14081460
Født: omkring 1408Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: 1460
3 år
søn
14101467
Født: omkring 1410Dorfmark, Tyskland
Død: efter 1467Bardowick, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
3 år
søn
14121479
Født: omkring 1412Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: 1479Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
3 år
datter
14141441
Født: omkring 1414Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: efter 20. november 1441Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
3 år
datter
14161441
Født: omkring 1416Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Død: efter 20. november 1441Lüneburg, Lüneburg, Niedersachsen, Tyskland
Født
Erhverv
Misc
Ægteskab
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Misc
Erhverv
Erhverv
Misc
Misc
Navn
Død
Begravelse
Note
Misc

Bürger und Salzpächter in Lüneburg 1399

Ægteskab

Um 1405 hatte er Windel Köler geheiratet

Misc

Hermann Kruse wurde 1414 Rats-herr in Lüneburg

Misc

1416 Kämmerer im Lüneburg

Misc
  1. Dezember 1420. Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried Tzerstede, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rubow, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von Melbeck derJüngere bezeugen in diesem Schreiben, daß Herr Hinrich Viskule, vormaliger Bürgermeister unserer Stadt, Nikolaus Semmelbecker und Johannes Boltzen, Sohn Conrad, der einst Mitglied unseres Rates war, die die volle Vollmacht zu dem unten geschriebenen haben, im Namen und anstelle von Hinrich Viskule, dem Sohn des vorbesagten Hinrich und seiner Frau Beke, der Schwester des vorerwähnten Johannes Boltzen, für eine gewisse und ihnen gänzlich bezahlte Geldsumme dem oben unter uns genannten Hermann Kruse oder jeman dem, der mit dessen Willengegenwärtiges Schreiben hat, die Verfügungsgewalt über den vierten Teil der linken Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing in der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Zinsen und Erträgen, nach Eigentumsrecht ständig zu besitzen oder mit ihr nach Belieben zuverfahren, verkauft und gerichtlich zugewiesen haben, unter völligem Vorbehalt des Rechts unserer Stadt in den vorgeschickten Dingen. Außerdem haben wir, die vor erwähnten Verkäufer anerkannt, daß die Knaben des seligen Siegfried Hoyke, die bisher ein Viertel der vorbesagten Pfanne hatten, ein Schreiben über die halbe Pfanne Guncpanne des Hauses zu Oberdorntzing, von der das vorbesagte Viertelverkauft worden ist, erhalten. Dieses Schreiben über diesen Verkauf und Kauf braucht nicht ins Vorurteil zu gehen. Jedoch verpflichten sie sich, den vorbesagten Hermann Kruse oder den, der den gegenwärtigen Brief nach seinem Willen hat, von irgend welchen Schäden, wenn solcheüber diese Dinge entstehen, ganz und gar zu befreien. Gegenden im eintausenvierhundertzwanzigsten Jahr des Herrn, am drittnächsten Feiertag nach dem Fest der Empfängnis der seligen Jungfrau Maria, nach dem das Siegel unserer Stadt zum Zeugnis alles vorangeschickten dem Gegenwärtigen angehängt ist.
    (Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)
Misc

17.12.1422. Wir, die Ratsherren der Bürgerschaft Lüneburg: Albert von der Möhlen, Otto Garlop, Ludolf Tobing, Johannes Rese, Hartwig von der Möhlen, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Hinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver und Johannes von der Möhlen derJüngere, bekennen mit diesen Schriften, daß der ehrenwerte Mann, HerrJohannes Basedow, Prebyter, Gottfried von Tzerstedt, oben unter unsgenannt, Johannes Abbenborg, Hinrich Rawen und Hinrich Hoyemann,unsere Bürger, Testamentsvollstrecker unseres früheren Mitbürgers Kerstian Hoyemanns, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen völlig ausbezahlt wurde, dem ebenfalls oben benannten Hermann Kruse und seinen Erben oder, der mit seinem Willen diesen Brief haben wird, die Verfügungsgewalt über die Hälfte der linken Guncpanne des Hauses Volkerdinge neben Boving im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen Ergebnissen und Erzeugnissen nach Eigentumsrecht für dauernd zu besitzen, verkauft und rechtlich angewiesen hat, oder damitzu machen, was er will, wobei jedoch das Recht unserer Stadt anvorgenannten Dingen völlig gewahrt bleibt. Gegeben imein tausendvierhundertzweiundzwanzigsten Jahr des Herrn, amfünfnächsten Tag vor dem Fest des seligen Apostels Thomas, unterAnhängung unseres Stadtsiegels zum Zeugnis der vorgenannten Dinge fürdie Anwesenden.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

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22.04.1423 Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Viskule, Heinric hBere, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Friedrich Hogeherte, Wulf Wittik, Johannes Schermbeck, Erich Giese und Heinrich Hoyemann bekennen in diesem Schreiben, daß der oben unter uns genannte Herr Heinrich Viskule für eine bestimmte und angemessene Geldsumme, die ihm völlig ausbezahlt wurde, mit Zustimmung aller, denen daran gelegen ist, demebenfalls oben genannten Hermann Kruse und seinen Erben die Verfügungsgewalt über ein Viertel der linken Guncpanne des Hauses zu Ober-Dorntzing auf der Saline Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Renten und Erzeugnissen verkauft und rechtlich zugewiesenhat, zu erbrechtlichem Besitz. Und die vorbesagte Herrschaft über ein Viertel der Pfanne hat vorbesagter Herr Heinrich von den Ehren werten Hamburger Bürgern, Hern Prokonsul Heinrich von Berg, Konrad Möler und Johann Nanne, den Vormündern von Albert und Elisabeth, den Kindern des Siegfried Hoyke, im Jahr des Herrn 1423, am Sonntag Latäre, rechtmäßig erworben, was, wie wir gesehen haben, aus bestimmten darüber angefertigten Schriftstücken des Näheren hervorgeht. Gegeben im tausendvierhundertdreiundzwanzigsten Jahr des Herrn, am fünften Tagvor dem Sonntag Jubilate, wobei zum Zeugnis der vorerwähnten Dinge dasSiegel unserer Stadt an Vorliegendes angehängt wurde.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Misc

22.07.1423. Ich Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daß ich mit Zustimmung all meiner Erben, die das angehen mag. den Geistlichen, dem Herrn Abt Johann, dem Herrn Prior Nikolaus und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern, für eine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt worden ist, die Herrschaft über eine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, in dem Haus Volkerdinge bei Bovinge auf der Saline Lüneburf mit aller Rente,Zubehör und Rechten verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, denich ihnen auch mit dieser Urkunde anvertraue. Und wir Hartwig Rese,Erich Giese, Ratsherren zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß diesesvor uns ausgehandelt und geschehen ist, und haben, um dieses zubezeugen, auf ihrer beider Bitte hin unser Siegel an diesen Briefgehängt. Der ist gegeben nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre,danach im dreiundzwanzigsten Jahr, am Tag der Heiligen MariaMagdalena.

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13.5.1424: Wir Bruder Hermann, Abt, und der ganze Konvent zu Loccum, bekennen öffentlich in diesem Briefe für jedermann, daß wir von dem frommen vorsichtigen Manne, Herrn Hermann Kruse, Ratmann zu Lüneburg, einhundertsechzig gute, vollgewichtige rheinische Gulden empfangen haben, die wir zu weiterem Nutzen und Besserung unseres Klosters bestimmt haben. Dafür haben wir ihm und dem, der nach seinem Willen diesen Brief in Händen hat, verkauft und verkauften ihm Kraft dieses Briefes eines redlichen, festen, ständigen Kaufes, eineinhalb Mark feinen Silbers an jährlichem Zins, den wir alle Jahre auf der Saline zu Lüneburg nach Ausweis der Briefe haben, die wir von dem Rat daselbst darüber haben und in lateinischen Worten also lauten:

Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Hermann Hut, Gerbert Om,Nikolaus Garlop, Hartwig von der Sülten, Johannes Garlop, KonradSegehardi, Hinrich Miles, Leonard Lange, Johannes von Neetze, JohannesBeve, Hinrich Viskule bekennen kraft des Vorliegenden öffentlich, daßder besondere Herr Nikolaus, Presbyter des Johann Bertold, vongöttlichem Instinkt inspiriert, dem Abt, dem Prior und dem ganzen Konvent des Zisterzienserklosters Mindener Diözese in Loccum zum Heilseiner Seele und seiner Eltern die jährlichen Zinsen von eineinhalb Mark reinen Silbers in seinem Herrschaftsbereich Udinge an derWechpanne zur rechten Hand in der Saline Lüneburg zu dauerndem Zinsgeschenkt hat. Von diesen soll das Gedächtnis an ihn und seine Elternin besagtem Kloster ständig gehalten werden, und zwar auf diese Weise,daß zur Zeit des Jahrgedächtnisses des besagten Herrn Nikolaus imRefektorium besagten Klosters den Herren des besagten Konvents einDienst geschehe, entsprechend dem, wie er aus vorbesagten Zinsenreichlicher gestaltet werden kann. Wenn aber, was ferne sei, glaublichin Erfahrung gebracht wurde, daß die besagten Abt, Prior und ganzerKonvent des besagten Klosters die besagten Zinsen nicht zu dendargebotenen Zwecken verwendeten, dann sollen die Vollstrecker seinesTestaments und seine Erben und die, denen es jene durch Nachfolgeüberlassen haben, die Vollmacht haben, die besagten Zinsen zum Nutzender Armen zu verwenden, bis die besagten Zinsen zu den vorgenanntenZwecken wirklich und tatsächlich angewendet werden. Zu deutlichemZeugnis von alledem ist dem vorliegenden unser Siegel angehängtworden. Gegeben im Jahre des Herrn 1349, am Tag des seilgen,ruhmreichen Apostels Thomas.

Wir Abt und ober geschriebener Konvent und unsere Nachfolger wollenund sollen dem obengenannten Herrn Hermann und dem, der nach seinem Willen diesen Brief in Händen hält, die Rechte dieses Kaufes und jährlichen Zins wahren, wann immer das nötig ist. Diesen obengeschriebenen Zins mögen sie alle Jahr anfordern, empfaangen und zu ihrem nutzen kehren ohne Hinderung und Widerspruch jemandes von unseretwegen. Doch haben wir uns und unseren Nachfolgern die Vollmachtvorbehalten, daß wir diesen obengeschriebenen jährlichen Zins alle Jahr von und für die vorgenannten einhundert sechzig Guldel wiederkaufen dürfen, wenn wir das ein Viertel Jahr vorher ankündig enlassen, und wenn dies abgelaufen ist, sollen wir ihnen ihr obengeschriebenes Geld in einer Summe wiedergeben, ohne Hinderung oder Verzug, und so sollen sie uns diesen Brief wieder überantworten und zu unserem jährlichen Zins wieder erstatten, ohne jedweder Hindernisse oder Einwand. Alle diese oben geschriebenen Stücke und jeweils besonders versprechen wir Abt Hermann und obenbeschriebener Konvent dem vorgenannten Herrn Hermann Kruse und dem, der mit seinem Willendiesen Brief in Händen hält, in guter Treue ohne List zu halten. Und zum Bekenntnis dessen haben wir, Abt und oben geschriebener Konvent,unser Siegel unten an diesen Brief angehängt. Gegeben nach der Geburtunseres Herrn Christus im tausendvierhundertvierundzwanzigsten Jahr,am Tage des St. Servatius, des heiligen Bischofs.

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28.07.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daß ich mit Erlaubnis all meiner Erben, die das anrühren mag, den gesitlichen Leuten Herrn Johann, Abt, Herrn Nikolaus, Prior, und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern füreine Summe Pfennige, die mir wohl bezahlt ist, die Herrschaft übereine halbe Pfanne, die die Leute Guncpanne heißen, im Haus zuOber-Dorntzing auf der Saline zu Lüneburg mit aller Rente, Rechten undZubehör, wie ich sie von Herrn Viskulen zu zwei Zeiten gekauft hatte,verkauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich auch mitdiesem Brief überantworte, und ich habe mein Insiegel unten an diesenBrief gehängt. Der gegeben wurde nach Gottes Geburt vierzehnhundertJahre dar nach im vierundzwanzigsten Jahre, am Tage des heiligenPantalion, des Märtyrers.

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06.12.1424: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Briefe, daß ich mit Vollmacht all meiner Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Hinrik und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern eineinhalb Mark feinenSilbers jährlichen Zinses verkauft habe, die mir die geistlichenLeute, der Abt und der ganze Konvent des Klosters Loccum auf der Saline zu Lüneburg in und mit ihrem besiegelten Brief verbrieft und verkauft haben, den ich auch mit diesem Brief den vorgenannten Herren zu Scharnebeck mit allen Rechten überantwortet habe, und zum Zeugnisdessen habe ich mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen und Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns gehandelt und geschehen ist und haben zum Zeugnis dessen um ihrer beider Bitte willen unser Siegel wohlweislich mit an diesen Brief gehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhundert Jahre und danach im vierundzwanzigsten Jahre am Tag des Nikolaus, des heiligen Bischofs.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

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09.07.1429: Wir, die Ratsherren der Stadt Lüneburg: Heinrich Bere, Nikolaus Gronehagen, Johannes Rese, Gottfried von Tzerstedt, Johannes von Ollensen, Hermann Kruse, Heinrich Rabau, Dietmar Duckel, Albert Elver,Johannes Schermbeck, Erik Giese und Heinrich Hoyemann bekennen indiesem Schreiben, daß die oben unter uns aufgezählten Gottfried von Tzerstedt und Albert Elvers sowie unsere Bürger Ludekin Schuhmacher und Hinrich Sengestake, die hierzu völlige Vollmacht haben, dem ebenfalls oben unter uns genannten Hermann Kruse oder dem, der diesen Brief vorweist, den er mit seinem Willen besitzt, für eine gewisse und angemessene Geldsumme, die ihnen vollständig ausgezahlt wurde, die Verfügung über die Hälfte der rechten Wechpanne des Hauses Honover im Salzwerk Lüneburg mit all ihren Rechten, Erträgen, Zinsen undEinkünften verkauft und rechtlich überlassen habe, zu ständigemerbrechtlichem Besitz, jedoch unte immer währender Wahrung des Rechtes unserer Stadt. Gegeben im vierzehnhundertneunundzwanzigsten Jahr des Herrn am achten Tag der Heimsuchung der seligen Jungfrau Maria, unterAnhängen des Siegels unserer Stadt zum Zeugnis für das Vorliegende
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

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15.05.1430: Ich Hermann Kruse, Ratsmann zu Lüneburg, bekenne in diesem Brief, daß ich mit Vollmacht von all meinen Erben, die das betreffen mag, für eine Summe Pfennige, die mir richtig bezahlt ist, den geistlichen Leuten Herrn Abt Johann, Herrn Prior Reinhard und dem ganzen Konvent des Klosters zu Scharnebeck und ihren Nachfolgern die Verfügung über eine halbe Pfanne, die die vordere Wechpanne heißt, in dem Haus zu Honover auf der Saline zu Lüneburg mit allem Ertrag, Zubehör und Rechten verkauft habe, wie ich sie von den Vormündern von Ludeke von Hagens Kindern, Herrn Godeke Tzerstedt, Herrn Albert Elver, Ratsherren zu Lüneburg, Ludeke Schuhmacher und Hinrich Sengestake, Bürgern daselbst, gekauft habe, wie es der Stadtbrief ausweist, den ich mit diesem meinem Brief vereine und überantworte, und habe dies mein Siegel an diesen Brief gehängt. Und wir Johann von Ollensen, Erik Giese, Ratsmänner zu Lüneburg, bekennen und bezeugen, daß dieses vor uns verhandelt und geschehen ist, und haben dem zum Zeugnis um ihrer beiden Bitten willen unsere Siegel wohl weislich mit an diesen Briefgehängt, der gegeben ist nach Gottes Geburt vierzehnhunderf Jahredanach, im dreißigsten Jahr, des Monats nach Kantate.
(Aus dem Urkundenbuch Scharnebeck)

Misc

1439 bekam der das jus patronatus der Vikarie IV St.Catharinae bei der St. Johanniskirche

Misc

Bürger und Salzsieder Lüneburg, 1382 ??? Mitglied der Krämerinnung, Patron des Vicariats St. Cath. Und St. Joh., 1414 Ratsherr in Lüneburg, 1416 Kämmerer, 1422 Vorsteher der Johanniskirche, 1432 Sülfmeister, 1436 Bürgermeister

Død

Grabmonument bei St. Johannis, zerstört

Begravelse

Die folgende hand-schriftliche Aufzeichnung findet sich im Stadtarchiv Braunschweig:
„Monument auf dem Johannis Kirchhof. Anna Dni 1441 in vigilia sancti Andre ob. Ms.Hermanns Cruse. ....in Luneborrk er prv.es Anns Dni. 1438 in vigila nativitat Marie okkb.. Windele uxor eins. orate denum pro ex.“

Note

1441-november-20 Hermann Kruse

TV: -

ANGABEN ZU PERSON UND FAMILIE:
Kruse war Bürgermeister. Der neun Tage nach Testamentserrichtung gestorbene Kruse war Ratsherr, Vorsteher der Johanniskirche, ist 1432 als Sülfmeister belegt und wurde 1436 Bürgermeister49. Verheiratet war er mit der 1438 verstorbenen Windel Köler. Dieser Ehe entstammten sechs Kinder: Zwei der Söhne studierten in Rostock und Erfurt: Eggert wurde Sechziger, Ratsherr im Neuen Rat und Sodmeister, war dann von 1456 bis 1463 in Gefangenschaft, lebte später in Bardowick50; Hans ist als Sülfmeister nachgewiesen51. Die drei Töchter heirateten in die Geschlechter der Mölen, Düsterhop und Winsen ein.

VERFÜGUNGEN ÜBER SACHGÜTER:
Vom restlichen Ertrag einer Rente soll man Schuhe und Gewand kaufen und armen Leuten für ewige Zeiten am Allerheiligentag geben. Den drei Töchtern schenkt er die Perlenkrone, die seine verstorbene Frau für seine Töchter machen ließ. Sie sollen sie zusammen mit den Frauen seiner Söhne gebrauchen, aber seine Töchter sollen das Eigentumsrecht daran haben. Ferner gibt er sein Flämisches Tuch oder Decke seiner Tochter Gheseke. Johann, Abt zu Scharnebeck, erhält 60 Lübische Mark für ein Kleinod; Dietrich, Propst zu Lüne, auch 60 Mark für ein Kleinod. Johann von der Mölen, Ratsherr zu Lüneburg, bekommt die zweitbeste silberne Schale, Dietrich Düsterhop die zwei silbernen Becher, Ludolf von Winsen eine silberne Schale. Das Tafelgeschmeide, das er nicht vergeben hat, und die Hausgeräte erhalten seine drei Söhne, also Hans, Hermen und Eggherd.

Siegler: Hermann Kruse, Johann Schermbeck, Ludolf Godenstedt

Reinhardt, Testamente, S.281ff, Nr.200